• Tag der Arbeit – unverändert aktuell

    Die 1.-Mai-Veranstaltungen in der Schweiz sind nicht mehr machtvolle Gewerkschaftsdemonstrationen – an deren Notwendigkeit hat sich aber bis heute nichts geändert. Dieses Jahr findet die Baselbieter Kundgebung in Liestal statt – unter dem Motto «Lohngleichheit / Punkt. Schluss!». Nach wie vor muss in der Schweiz für die Rechte und Errungenschaften von und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekämpft werden. Seit 1981 ist in der Bundesverfassung der Grundsatz verankert, dass Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit der gleiche Lohn zusteht. Auch das Gleichstellungsgesetz von 1996 verpflichtet alle Arbeitgeber, Lohndiskriminierung zu beseitigen. Lohnungleichheit entsteht, wenn beispielsweise bestimmte Lohnzulagen Vollzeitangestellten vorbehalten sind, viele Frauen aber Teilzeit arbeiten. Oder wenn die ausserberuflichen Erfahrungen – wie…