Uncategorized

Auch Ihre Stimme ist wichtig!

Am 27. September 2020 stimmen wir über 5 nationale und 1 kantonale Vorlagen ab. In manchen Gemeinden haben wir zudem kommunale Abstimmungen oder Wahlen sowie – falls Sie der reformierten Kirche angehören – eine kirchliche Vorlage. Einiges also, worüber wir uns Gedanken machen sollten.

Seit genau einem Jahr bin ich Mitglied der landrätlichen Bau- und Planungskommission. Wir behandeln dort Vorstösse aus dem Parlament und Vorlagen der Regierung, die den Öffentlichen Verkehr, Hoch- und Tiefbau des Kantons sowie raumplanerische Themen betreffen. Viele der Vorlagen sind sehr interessant und umfassend. Einige etwas weniger – wie zum Beispiel die kantonale Initiative über den Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes, über welche wir Ende September abstimmen. Die Präsentation in der Kommission hat aus meiner Sicht eindeutig aufgezeigt, wie überholt diese Initiative ist. Sie verlangt den Ausbau der teils überlasteten Hochleistungsstrassen, also der Autobahn. Nur gehören die Autobahnen, die durch unseren Kanton führen, gar nicht mehr dem Kanton Baselland, sondern sind per 01.01.2020 an den Bund übergegangen – abgesehen vom Chienbergtunnel. Seither ist es dem Kanton rechtlich gar nicht mehr möglich, die Kapazitäten auf diesen Hochleistungsstrassen zu erhöhen. Was als «Ausbau des Hochleistungsnetzes» betitelt wird, ist also einzig eine «Lex Chienbergtunnel». Weshalb also sollen wir über etwas abstimmen, das nicht einmal mehr uns gehört? Natürlich könnten Planungen erfolgen, die wären aber so gut wie nutzlos! Die Initiative fordert aber darüber hinaus tatsächlich eine halbjährliche Berichterstattung, die vor allem eines bringt: finanziellen und bürokratischen Aufwand. Es ist völlig unverständlich, wieso das Initiativkommitee die veraltete Initiative aus dem Jahr 2015 nicht zurückgezogen hat. Wir brauchen neue Lösungen. Wir sollten dieser Vorlage mit einem deutlichen Nein eine Abfuhr erteilen.

Über zwei wichtige familienpolitische Anliegen stimmen wir ebenfalls ab: den Vaterschafts-Urlaub und den Kinderabzug(sbschiss) bei den Bundessteuern. Letztere Vorlage tönt zwar verlockend, aber da längst nicht alle Steuerpflichtigen Bundessteuern zahlen, könnten nur wenig Betroffene – nämlich Familien mit Kindern, die Bundessteuern zahlen – von den erhöhten Kinderdrittbetreuungs-Abzügen und den generell erhöhten Kinderabzügen Gebrauch machen. Somit kämen nur Familien mit gutem bis sehr gutem Einkommen in den Genuss der höheren Abzügen. Dies kann ja wirklich nicht das Ziel sein! Eine finanzielle Entlastung brauchen vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Gerade bei ihnen ist es wichtig, dass beide Elternteile arbeiten können und die Kosten der Kinderbetreuung auch in effektiver Höhe abgezogen werden können. Deshalb Nein zu dieser Vorlage.

Damit zum Vaterschaftsurlaub: dieser ist von mir aus gesehen mehr als überfällig. Wie wichtig die Zeit während und nach der Geburt eines Kindes für Mutter und Kind ist, wissen alle Familien. Darum unbedingt Ja zum Vaterschaftsurlaub!